Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Die Satzung muss Regelungen dazu enthalten, wie sich der Vorstand zusammensetzt, ob er aus einer oder mehreren Personen besteht. In der Satzung wird auch bestimmt, ob der Vorstand aus einem engeren und einem erweiterten Vorstand besteht. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Vorstand und dem erweiterten Vorstand in der Satzung zum Ausdruck kommt.
Der Gesamtvorstand setzt sich aus dem geschäftsführendem und dem erweiterten Vorstand zusammen.
Vorstand – Geschäftsführend
Funktion | Vorname | Name |
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1. Vorsitzender | Daniel | Schuh |
Stellvertretender Vorsitzender | Peter | Kramp |
Kassenwart | Jan | Philipps |
Geschäftsführer | Julian | Zehren |
Geborenes Mitglied SV Irsch | Rainer | Britten |
Geborenes Mitglied SV Ockfen | Günter | Helten |
Geborenes Mitglied SV Schoden | Stefan | Harings |
Geborenes Mitglied DJK Trassem | Dirk | Sieren |
Vorstand – Erweitert
Funktion | Vorname | Name |
---|---|---|
Sportlicher Leiter Senioren | Philip | Kramp |
Sportlicher Leiter Junioren | Fabian | Müller |
IT-Beauftragter | Daniel | Zenner |
Vertreter Club 100 | Bernhard | Müller |
Vertreter Club 100 | Peter | Kramp |
Senioren Fußball SV Irsch | Julian | Paulus |
Junioren Fußball SV Irsch | Johannes | Wallrich |
Senioren Fußball SV Ockfen | Jörg | Schu |
Junioren Fußball SV Ockfen | Michael | Hausen |
Senioren Fußball SV Schoden | Wolfgang | Britten |
Junioren Fußball SV Schoden | Johannes | Schmitt |
Senioren Fußball DJK Trassem | – | – |
Junioren Fußball DJK Trassem | – | – |
Werbebeauftragter | Otto | Wirkus |
Wann beginnt das Vorstandsamt?
Ihre Vorstandspflichten und -kompetenzen beginnen dann, wenn Sie nach Ihrer Wahl erklären: „Ich nehme die Wahl an.“ Andererseits haben Sie ab diesem Moment auch die Kompetenzen, die Ihnen Satzung und Gesetz zuschreiben. Ihr Vorstandsamt beginnt also nicht mit der Eintragung in das Vereinsregister, sondern bereits mit der Annahme der Wahl. Die Eintragung ins Vereinsregister hat also nur eine klarstellende Funktion. Die Länge der Amtszeit ergibt sich in den meisten Fällen aus der Satzung. Gezählt wird dann ab dem Datum der Mitgliederversammlung.
Unterscheidung zwischen BGB-Vorstand und Vorstand
Wie groß der Vorstand eines Vereins auch immer ist, Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB) ist nur der BGB-Vorstand. Um diesen von den übrigen Vorstandsmitgliedern abzugrenzen, wird er in Vereinssatzungen oftmals als Geschäftsführender Vorstand bezeichnet. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt es sich dringend, die Begriffe in der Satzung klar zu definieren.